Wichtige Kundeninformation: FTI Touristik GmbH meldet Insolvenz an
Am Montag, den 3. Juni 2024, hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Am Donnerstag, den 6. Juni 2024, hat auch die BigXtra Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen, unseren geschätzten KundInnen, bestmögliche Hilfestellung leisten. Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch. Darüber hinaus hat die FTI-Group alle relevanten Informationen auf einer eigenen Website zusammengestellt, die laufend aktualisiert wird:
Insolvenz Kundeninformationen (fti-group.com)
Ihre Reisewelt-ReiseberaterIn steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Wir werden alle betroffenen KundInnen mit FTI Buchungen kontaktieren und alle notwendigen Schritte besprechen.
Wichtige Informationen für KundInnen mit FTI, 5vorFlug & BigXtra Buchungen:
Betroffene Anbieter und Marken
Generell betroffen sind alle bei der FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und sind bereits unterwegs?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zu gebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Reisewelt-ReiseberaterIn. In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
Wichtig für Kunden mit bevorstehenden Buchungen
Wenn Sie eine bevorstehende Reise bei FTI gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Reisewelt Reiseberaterin oder Ihren Reiseberater. Alternativ wird sich Ihr Reiseberater direkt bei Ihnen melden, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Solange Sie noch keine Absage erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfinden wird. An- oder Restzahlungen sind laut Reisevertrag zu leisten, solange die Reise nicht abgesagt wurde. Unabhänging davon haben Sie die Möglichkeit auf Stonierung der Reise, wobei Stornierungskosten anfallen können. Bitte kontaktieren Sie Ihren Reisewelt-Reiseberater um die genauen Details zu Ihrer gebuchten Reise zu erfahren.
Weitere Informationen
Was passiert mit meiner gebuchten FTI Reise?
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Reise storniert wird. Es wird erst noch entschieden darüber, welche Reisen durchgeführt werden und welche Reisen abgesagt werden müssen. Ihre Reise kann von einem anderen Anbieter oder direkt über eine Insolvenzversicherung übernommen werden. Wenn Ihre Reise storniert oder geändert wird, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Benachrichtigung direkt von Ihrem Reisebüro, Insolvenzverwalter oder Insolvenzversicherer. Wir bitten um Geduld und empfehlen, auf aktuelle Informationen Ihres Reisewelt-Reiseberaters zu warten.
Die Reise wurde noch nicht durch den Veranstalter abgesagt
Solange die Reise nicht durch den Veranstalter abgesagt wird, bleibt der Reisevertrag wie vereinbart bestehen. Unabhängig von einer Insolvenz haben Sie jedoch immer die Möglichkeit, Ihre Reise selbst zu stornieren. In diesem Fall müssen Sie die in Ihrem Vertrag festgelegten Stornogebühren zahlen.
Wenn Sie sich nicht für eine Stornierung entscheiden und keine Benachrichtigung über die Stornierung der Reise erhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfinden wird. Bitte kontaktieren Sie Ihren regionalen Reisewelt-ReiseberaterIn um den Status Ihrer Reise zu erfahren.
Schadensersatz und Rückerstattung
Bei der Buchung einer Pauschalreise muss der Reisevermittler sicherstellen, dass die Insolvenzversicherung Ihnen im Falle einer Stornierung der Reiseleistungen die in der Insolvenz gezahlten Reisekosten erstatten kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung haben Sie nach der Buchung einer Pauschalreise einen unmittelbaren Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Insolvenzversicherung, die Ihre Forderung bereits bei der Geltendmachung zu begleichen hat. Wichtig zu wissen ist, dass die eine Rückerstattung oft länger dauern kann.
Die Reisewelt GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit aller bereitgestellten Informationen.